Änderung Gebührentarif zum Kabelnetzreglement
Gebührentarif zum Kabelnetzreglement der Gemeinde Hellsau
Änderung; Inkrafttreten
In Anwendung von Artikel 45 der Gemeindeverordnung vom 16.12.1998 (GV; BSG 170.111) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass der Gemeinderat von Hellsau an seiner Sitzung vom 5. November 2024 den Gebührentarif zum Kabelnetzreglement der Gemeinde Hellsau geändert hat. Der Gebührentarif tritt, vorbehältlich allfälliger dagegen erhobener Beschwerden, am 01. Januar 2025 in Kraft.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen den Beschluss des Gemeinderats kann innert 30 Tagen ab Publikation Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt Emmental, Dorfstrasse 21, 3550 Langnau i/E, erhoben werden.
Zugehörige Objekte
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Gebührentarif Kabelnetz 01.01.2025 (PDF, 403.53 kB) | Download | 0 | Gebührentarif Kabelnetz 01.01.2025 |